Kosten und Krankenkasse
Was kostet eine osteopathische Behandlung und was übernimmt die Krankenkasse? Ein praktischer Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 1Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Kassen
- 2Viele Kassen erstatten freiwillig 60-100% der Kosten (mit Obergrenze)
- 3Voraussetzung ist meist eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung
- 4Der Therapeut muss bestimmte Qualifikationen nachweisen
- 5Private Versicherungen erstatten meist vollständig nach Heilpraktiker-Gebührenordnung
Was kostet Osteopathie?
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung variieren je nach Therapeut, Region und Behandlungsdauer. In Deutschland liegen sie typischerweise zwischen 70 und 150 Euro pro Sitzung.
| Leistung | Typische Kosten |
|---|---|
| Erstbehandlung (60-90 Min.) | 80-150 Euro |
| Folgebehandlung (45-60 Min.) | 70-120 Euro |
| Kinderosteopathie | 70-100 Euro |
| Säuglingsbehandlung | 60-90 Euro |
Die genauen Preise erfahren Sie in unserer Praxis. Wir informieren Sie vor der Behandlung transparent über die anfallenden Kosten.
Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch bieten über 100 Kassen freiwillig eine Teilerstattung an. Diese sogenannten Satzungsleistungen sind jedoch unterschiedlich ausgestaltet.
Beispiele (Stand 2025, ohne Gewähr):
Die Angaben können sich ändern. Erkundigen Sie sich bitte immer direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Bedingungen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen erstatten osteopathische Behandlungen in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Erstattung ist meist vollständig, kann aber je nach Tarif variieren.
Beihilfeberechtigte (Beamte) erhalten ebenfalls Erstattung nach GebüH. Der Beihilfesatz beträgt je nach Bundesland und persönlicher Situation 50-80%.
Wichtig: Prüfen Sie Ihren individuellen Tarif oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Manche Tarife haben Höchstgrenzen für Heilpraktikerleistungen.
Voraussetzungen für die Erstattung
Ärztliche Empfehlung
Die meisten Kassen verlangen ein formloses ärztliches Rezept oder eine Empfehlung. Ein Privatrezept genügt meist.
Qualifizierter Therapeut
Der Osteopath muss Mitglied in einem anerkannten Berufsverband sein (z.B. VOD, BVO) oder eine entsprechende Ausbildung nachweisen.
Rechnung einreichen
Sie bezahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer Kasse ein. Die Erstattung erfolgt nachträglich.
Praktische Tipps zur Erstattung
- 1Fragen Sie VOR der Behandlung bei Ihrer Kasse nach den genauen Bedingungen
- 2Holen Sie sich vorab eine ärztliche Empfehlung (kostet nichts)
- 3Prüfen Sie, ob Ihr Therapeut die Qualifikationsanforderungen erfüllt
- 4Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf
- 5Reichen Sie zeitnah ein - manche Kassen haben Fristen
- 6Bei Ablehnung: Widerspruch kann sich lohnen
Häufige Fragen zu Kosten und Erstattung
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