Praktisches

    Kosten und Krankenkasse

    Was kostet eine osteopathische Behandlung und was übernimmt die Krankenkasse? Ein praktischer Überblick.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • 1Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Kassen
    • 2Viele Kassen erstatten freiwillig 60-100% der Kosten (mit Obergrenze)
    • 3Voraussetzung ist meist eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung
    • 4Der Therapeut muss bestimmte Qualifikationen nachweisen
    • 5Private Versicherungen erstatten meist vollständig nach Heilpraktiker-Gebührenordnung

    Was kostet Osteopathie?

    Die Kosten für eine osteopathische Behandlung variieren je nach Therapeut, Region und Behandlungsdauer. In Deutschland liegen sie typischerweise zwischen 70 und 150 Euro pro Sitzung.

    LeistungTypische Kosten
    Erstbehandlung (60-90 Min.)80-150 Euro
    Folgebehandlung (45-60 Min.)70-120 Euro
    Kinderosteopathie70-100 Euro
    Säuglingsbehandlung60-90 Euro

    Die genauen Preise erfahren Sie in unserer Praxis. Wir informieren Sie vor der Behandlung transparent über die anfallenden Kosten.

    Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen

    Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch bieten über 100 Kassen freiwillig eine Teilerstattung an. Diese sogenannten Satzungsleistungen sind jedoch unterschiedlich ausgestaltet.

    Beispiele (Stand 2025, ohne Gewähr):

    Techniker KrankenkasseBis zu 120 Euro pro Jahr (max. 40 Euro/Sitzung, max. 3 Sitzungen)
    BarmerBis zu 120 Euro pro Jahr (max. 6 Sitzungen)
    DAKBis zu 120 Euro pro Jahr
    AOK (je nach Bundesland)Teilweise bis 360 Euro/Jahr, regional unterschiedlich
    IKKJe nach Kasse 50-200 Euro pro Jahr

    Die Angaben können sich ändern. Erkundigen Sie sich bitte immer direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Bedingungen.

    Private Krankenversicherung und Beihilfe

    Private Krankenversicherungen erstatten osteopathische Behandlungen in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Erstattung ist meist vollständig, kann aber je nach Tarif variieren.

    Beihilfeberechtigte (Beamte) erhalten ebenfalls Erstattung nach GebüH. Der Beihilfesatz beträgt je nach Bundesland und persönlicher Situation 50-80%.

    Wichtig: Prüfen Sie Ihren individuellen Tarif oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Manche Tarife haben Höchstgrenzen für Heilpraktikerleistungen.

    Voraussetzungen für die Erstattung

    Ärztliche Empfehlung

    Die meisten Kassen verlangen ein formloses ärztliches Rezept oder eine Empfehlung. Ein Privatrezept genügt meist.

    Qualifizierter Therapeut

    Der Osteopath muss Mitglied in einem anerkannten Berufsverband sein (z.B. VOD, BVO) oder eine entsprechende Ausbildung nachweisen.

    Rechnung einreichen

    Sie bezahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer Kasse ein. Die Erstattung erfolgt nachträglich.

    Praktische Tipps zur Erstattung

    • 1
      Fragen Sie VOR der Behandlung bei Ihrer Kasse nach den genauen Bedingungen
    • 2
      Holen Sie sich vorab eine ärztliche Empfehlung (kostet nichts)
    • 3
      Prüfen Sie, ob Ihr Therapeut die Qualifikationsanforderungen erfüllt
    • 4
      Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf
    • 5
      Reichen Sie zeitnah ein - manche Kassen haben Fristen
    • 6
      Bei Ablehnung: Widerspruch kann sich lohnen

    Häufige Fragen zu Kosten und Erstattung

    Osteopathin M.Sc. & Heilpraktikerin

    Daria Henn ist eine erfahrene Osteopathin mit akademischem Masterabschluss in Osteopathischer Therapie. In ihren Praxen in München, Holzkirchen und am Tegernsee behandelt sie Erwachsene, Kinder, Säuglinge und Schwangere mit einem ganzheitlichen Ansatz.

    Master of Science (M.Sc.) Osteopathische TherapieStaatlich geprüfte Heilpraktikerin

    Zuletzt aktualisiert: 7. Januar 2025

    Kommentare (0)

    Vorteile für registrierte Mitglieder

    • ✓ Kommentare werden sofort veröffentlicht
    • ✓ Antworten auf Ihre Kommentare
    • ✓ Mitglied-Badge zeigt Ihre Vertrauenswürdigkeit

    Gast-Kommentare werden vor Veröffentlichung geprüft

    Noch keine Kommentare. Sei der Erste!

    Bereit für Ihren ersten Termin?

    Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch in einer unserer Praxen.