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    Erstattung 2026

    Welche Krankenkasse zahlt Osteopathie?

    Übersicht der Zuschüsse aller großen deutschen Krankenkassen – inklusive Maximalbeträgen pro Jahr, pro Sitzung und Voraussetzungen für die Erstattung.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • 1Osteopathie ist keine gesetzliche Regelleistung – jede Kasse entscheidet freiwillig über die Erstattung.
    • 2Fast alle großen Kassen erstatten zwischen 150 und 500 Euro pro Kalenderjahr.
    • 3Voraussetzung ist in nahezu allen Fällen eine ärztliche Empfehlung (formlos genügt häufig).
    • 4Der Osteopath muss eine anerkannte Ausbildung nachweisen – meist Mitgliedschaft in VOD, BAO oder BVO.
    • 5Private Krankenversicherungen erstatten Osteopathie in der Regel vollständig, abhängig vom Tarif.

    31 von 31 Kassen

    Erstattungsanteil
    BKK ProVita
    BKK
    Voraussetzungen: Im Rahmen des persönlichen Gesundheitsbudgets, ärztliche Empfehlung.
    Erstattung über das BKK-ProVita-Gesundheitskonto.
    Pro Sitzung:
    Sitzungen/Jahr: individuell
    Anteil: Bis 500 €/Jahr aus Gesundheitsbudget
    500 € individuell Bis 500 €/Jahr aus Gesundheitsbudget
    Techniker Krankenkasse (TK)
    Ersatzkasse
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung (formlos). Therapeut mit anerkannter Ausbildung (Mitgliedschaft VOD, BAO, BVO oder vergleichbar).
    Bis zu 6 Behandlungen pro Kalenderjahr, gesamt max. 360 €.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 6
    Anteil: 80 % (max. 60 €/Sitzung)
    360 € 60 € 6 80 % (max. 60 €/Sitzung)
    DAK-Gesundheit
    Ersatzkasse
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Osteopath (VOD, BAO, BVO).
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 6
    Anteil: 80 % (max. 60 €/Sitzung)
    360 € 60 € 6 80 % (max. 60 €/Sitzung)
    Audi BKK
    BKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. VOD/BAO/BVO oder vergleichbar.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 6
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    360 € 60 € 6 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    AOK Baden-Württemberg
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Therapeut.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 5
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    300 € 60 € 5 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    BKK VBU
    BKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannte Ausbildung.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 5
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    300 € 60 € 5 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    AOK Bayern
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannte Ausbildung.
    Bis zu 6 Sitzungen pro Kalenderjahr.
    Pro Sitzung: 45 €
    Sitzungen/Jahr: 6
    Anteil: Festbetrag bis 45 €/Sitzung
    270 € 45 € 6 Festbetrag bis 45 €/Sitzung
    AOK Rheinland/Hamburg
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannte Berufsausbildung.
    Pro Sitzung: 40 €
    Sitzungen/Jahr: 6
    Anteil: Festbetrag bis 40 €/Sitzung
    240 € 40 € 6 Festbetrag bis 40 €/Sitzung
    BKK Linde
    BKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Therapeut.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    240 € 60 € 4 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    mhplus BKK
    BKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannte Ausbildung.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    240 € 60 € 4 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    Pronova BKK
    BKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Therapeut.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    240 € 60 € 4 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    IKK classic
    IKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Mitgliedschaft Therapeut in anerkanntem Berufsverband.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    240 € 60 € 4 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    Knappschaft
    Knappschaft
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Therapeut.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    240 € 60 € 4 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    Barmer
    Ersatzkasse
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Therapeut Mitglied in anerkanntem Berufsverband.
    Bis zu 5 Sitzungen pro Jahr.
    Pro Sitzung: 40 €
    Sitzungen/Jahr: 5
    Anteil: 80 % (max. 40 €/Sitzung)
    200 € 40 € 5 80 % (max. 40 €/Sitzung)
    AOK Niedersachsen
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Mitgliedschaft in anerkanntem Verband.
    Pro Sitzung: 40 €
    Sitzungen/Jahr: 5
    Anteil: Festbetrag bis 40 €/Sitzung
    200 € 40 € 5 Festbetrag bis 40 €/Sitzung
    AOK Plus (Sachsen/Thüringen)
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Osteopath.
    Pro Sitzung: 50 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    200 € 50 € 4 Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannte Ausbildung.
    Pro Sitzung: 40 €
    Sitzungen/Jahr: 5
    Anteil: Festbetrag bis 40 €/Sitzung
    200 € 40 € 5 Festbetrag bis 40 €/Sitzung
    AOK Hessen
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Therapeut.
    Pro Sitzung: 50 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    200 € 50 € 4 Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    AOK NordWest
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. VOD/BAO/BVO.
    Pro Sitzung: 50 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    200 € 50 € 4 Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    BKK Mobil Oil
    BKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Osteopath.
    Pro Sitzung: 50 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    200 € 50 € 4 Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    Bahn-BKK
    BKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Osteopath.
    Pro Sitzung: 40 €
    Sitzungen/Jahr: 5
    Anteil: Festbetrag bis 40 €/Sitzung
    200 € 40 € 5 Festbetrag bis 40 €/Sitzung
    Bertelsmann BKK
    BKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannte Ausbildung.
    Pro Sitzung: 50 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    200 € 50 € 4 Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    IKK Südwest
    IKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Osteopath.
    Pro Sitzung: 50 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    200 € 50 € 4 Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    hkk
    Ersatzkasse
    Voraussetzungen: Ärztliche Verordnung. Therapeut auf hkk-Liste anerkannter Anbieter.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 3
    Anteil: 100 % bis 60 €/Sitzung
    180 € 60 € 3 100 % bis 60 €/Sitzung
    HEK – Hanseatische Krankenkasse
    Ersatzkasse
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Osteopath (BAO/VOD/BVO).
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 3
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    180 € 60 € 3 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    AOK Nordost
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. VOD/BAO/BVO-Mitgliedschaft.
    Pro Sitzung: 60 €
    Sitzungen/Jahr: 3
    Anteil: Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    180 € 60 € 3 Festbetrag bis 60 €/Sitzung
    KKH
    Ersatzkasse
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannte osteopathische Ausbildung.
    2 Behandlungen pro Kalenderjahr.
    Pro Sitzung: 75 €
    Sitzungen/Jahr: 2
    Anteil: Festbetrag bis 75 €/Sitzung
    150 € 75 € 2 Festbetrag bis 75 €/Sitzung
    AOK Bremen/Bremerhaven
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannter Therapeut.
    Pro Sitzung: 30 €
    Sitzungen/Jahr: 5
    Anteil: Festbetrag bis 30 €/Sitzung
    150 € 30 € 5 Festbetrag bis 30 €/Sitzung
    IKK gesund plus
    IKK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannte Ausbildung.
    Pro Sitzung: 50 €
    Sitzungen/Jahr: 3
    Anteil: Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    150 € 50 € 3 Festbetrag bis 50 €/Sitzung
    SVLFG (Landwirtschaftliche KK)
    Landwirtschaft
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Qualifizierter Osteopath.
    Pro Sitzung: 30 €
    Sitzungen/Jahr: 5
    Anteil: Festbetrag bis 30 €/Sitzung
    150 € 30 € 5 Festbetrag bis 30 €/Sitzung
    AOK Sachsen-Anhalt
    AOK
    Voraussetzungen: Ärztliche Empfehlung. Anerkannte Berufsausbildung.
    Pro Sitzung: 25 €
    Sitzungen/Jahr: 4
    Anteil: Festbetrag bis 25 €/Sitzung
    100 € 25 € 4 Festbetrag bis 25 €/Sitzung

    Die Angaben basieren auf den öffentlich kommunizierten Satzungsleistungen der Kassen (Stand 2025/2026). Beträge und Bedingungen können sich kurzfristig ändern. Verbindlich ist immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Krankenversicherung.

    So funktioniert die Erstattung – Schritt für Schritt

    Schritt 01

    Ärztliche Empfehlung einholen

    Hausarzt oder Facharzt um eine formlose Empfehlung bitten. Ein Privatrezept reicht in den meisten Fällen aus.

    Schritt 02

    Qualifizierten Osteopathen wählen

    Therapeut sollte Mitglied in VOD, BAO oder BVO sein. Die Mitgliedschaft kann auf der Website oder Anfrage geprüft werden.

    Schritt 03

    Behandlung und Rechnung

    Die Behandlung wird zunächst privat beglichen. Die Rechnung muss eine genaue Leistungsbeschreibung enthalten.

    Schritt 04

    Bei Kasse einreichen

    Rechnung und ärztliche Empfehlung an die Krankenkasse senden – meist über App, Portal oder per Post.

    Anerkannte Berufsverbände

    • VOD – Verband der Osteopathen Deutschland
    • BAO – Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie
    • BVO – Bund Deutscher Osteopathen
    • FVDO – Fachverband Deutscher Osteopathen

    Typische Ausbildung

    Mindestens 1.350 Unterrichtsstunden, in der Regel 4–5 Jahre berufsbegleitend. Voraussetzung ist häufig ein medizinischer Grundberuf (Physiotherapie, Heilpraktiker oder Medizinstudium).

    Privatpatienten

    Private Krankenversicherungen erstatten Osteopathie meist nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) – häufig zu 100 % bei entsprechendem Tarif. Bei Beihilfe gelten gesonderte Regelungen.

    Häufige Fragen zur Krankenkassen-Erstattung

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